Was bedeutet Pushback?

Sie haben vielleicht den Begriff „Pushback“ gehört, doch was genau steckt dahinter? Pushback bezeichnet das unmittelbare Zurückdrängen von Flüchtlingen und Migranten nach dem Grenzübertritt, oft unter fragwürdigen Umständen. Staaten setzen diese Praxis ein, um Einwanderung zu kontrollieren, doch sie steht im Konflikt mit Menschenrechtsabkommen wie der Genfer Flüchtlingskonvention. Sie sollten sich bewusst sein, dass Pushbacks nicht nur rechtliche, sondern auch ethische Fragen aufwerfen, insbesondere wenn Schutzsuchende ohne individuelle Prüfung zurückgeschoben werden. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über die rechtlichen Grundlagen und die aktuellen Debatten zu diesem kontroversen Thema.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Pushback bezeichnet Maßnahmen von Staaten, um Flüchtlinge und Migranten unmittelbar nach dem Grenzübertritt zurückzudrängen, was häufig als illegal angesehen wird.
  • Der Begriff ist sprachlich und politisch umstritten, da er das Verhindern des Grundrechts auf Asyl verharmlosen könnte.
  • Pushbacks werden insbesondere an den EU-Außengrenzen und in verschiedenen Ländern wie Griechenland, Kroatien und Polen berichtet und teils mit Gewalt durchgeführt.

Defining Pushback

Der Begriff „Pushback“ beschreibt staatliche Maßnahmen, bei denen Migranten und Flüchtlinge unmittelbar nach dem Grenzübertritt zurückgewiesen werden, oft unter Anwendung von Gewalt. Dies geschieht insbesondere an den EU-Außengrenzen, wobei Grenzschutzbehörden wie Frontex eine zentrale Rolle spielen. Der Begriff ist umstritten, da er das Vorgehen der Behörden vermeintlich verharmlost, während Kritiker darauf hinweisen, dass es sich in vielen Fällen um eine Verletzung internationaler Menschenrechtsnormen handelt.

Was bedeutet Pushback?
Was bedeutet Pushback?

Diese Praxis wirft ernste juristische und ethische Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention. Während einige Staaten Pushbacks als legitime Maßnahme der Grenzkontrolle betrachten, argumentieren Menschenrechtsorganisationen, dass diese eine Missachtung des Non-Refoulement-Grundsatzes darstellen. Die „Sprachkritische Aktion Unwort des Jahres“ kürte den Begriff daher im Jahr 2021 zum Unwort des Jahres, da er das Leiden der Schutzsuchenden verschleiere und die humanitären Probleme hinter bürokratischer Sprache verberge.

Origins and Meaning

Pushbacks sind keine neue Erscheinung und wurden bereits in verschiedenen Teilen der Welt als Instrument zur Kontrolle von Migration eingesetzt. Beispielsweise ist das Zurückdrängen von Bootsflüchtlingen eine gängige Praxis Australiens, während die Europäische Union mit ähnlichen Maßnahmen an ihren Grenzen konfrontiert ist. In Deutschland und anderen europäischen Ländern wird der Begriff häufig im Zusammenhang mit Frontex-Operationen verwendet, die Migranten vor Erreichen des Festlands abfangen und zurücktransportieren.

Ihr rechtlicher Status bleibt umstritten: Während einige Pushbacks aus Sicht der Regierungen als notwendige Maßnahme zur Wahrung der territorialen Souveränität gelten, argumentieren Menschenrechtsorganisationen, dass sie gegen geltendes Völkerrecht verstoßen. In der EU sind Pushbacks besonders problematisch, da die Genfer Flüchtlingskonvention ausdrücklich ein Verbot der Zurückweisung vorschreibt, wenn Flüchtlinge in ihren Herkunftsländern oder Transitstaaten Folter oder unmenschliche Behandlung zu befürchten haben.

Legal and Ethical Controversies

Die rechtliche Einordnung von Pushbacks ist komplex. Das Prinzip der Nichtzurückweisung (non-refoulement), verankert in Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention und Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, verbietet die Abschiebung von Menschen in Länder, in denen ihnen Verfolgung oder unmenschliche Behandlung drohen. Dennoch gibt es Ausnahmen: Ein Flüchtling kann zurückgewiesen werden, wenn er als Gefahr für die nationale Sicherheit gilt oder wegen eines besonders schweren Verbrechens verurteilt wurde. Allerdings wird argumentiert, dass kollektive Zurückweisungen ohne Einzelfallprüfung grundsätzlich unzulässig sind.

Ein weiteres rechtliches Problem ergibt sich aus den sogenannten Ketten-Abschiebungen. Sollten Flüchtlinge nicht direkt in ein Risiko-Gebiet abgeschoben werden, jedoch über mehrere Staaten hinweg schließlich doch in ein Land gelangen, in dem ihnen Verfolgung droht, so wird auch dies als Verletzung der Menschenrechte betrachtet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat dies in mehreren Fällen bestätigt, wobei Staaten wie Kroatien, Griechenland und Polen immer wieder wegen Pushback-Praktiken angeklagt wurden.

Im Jahr 2021 dokumentierten Menschenrechtsorganisationen zahlreiche Fälle von Gewaltanwendung durch Grenzbeamte in der EU. Flüchtlinge wurden geschlagen, mit Waffen bedroht oder sogar auf offenem Meer in Rettungsflößen ausgesetzt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte zudem Bulgarien wegen eines Pushbacks, bei dem ein türkischer Journalist ohne Asylverfahren zurückgewiesen wurde. Diese Fälle zeigen, dass Pushbacks nicht nur eine juristische, sondern auch eine tiefgreifende ethische Herausforderung darstellen, die das fundamentale Recht auf Schutz und Asyl in Frage stellt.

Pushback im globalen Kontext

Wenn Sie den Begriff „Pushback“ hören, denken Sie möglicherweise zunächst an Europa und die EU-Grenzen. Doch in Wahrheit ist diese Praxis ein globales Phänomen, das weit über den europäischen Kontinent hinausreicht. Von Australien bis Nordamerika setzen Regierungen Pushbacks ein, um Migration zu kontrollieren – oft unter Missachtung internationaler Abkommen. Während einige Staaten dies als legitimes Mittel der Grenzsicherung betrachten, sehen Menschenrechtsorganisationen darin eine systematische Verletzung grundlegender Rechte.

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Die rechtliche und ethische Debatte über Pushbacks ist keineswegs auf eine Region beschränkt. In vielen Fällen steht die Zurückweisung von Schutzsuchenden direkt im Widerspruch zu fundamentalen Menschenrechtsnormen wie dem Non-Refoulement-Prinzip der Genfer Flüchtlingskonvention. Dennoch werden Flüchtlinge an Land- und Seegrenzen ohne individuelles Asylverfahren zurückgewiesen – oft unter Anwendung von Gewalt. Die Globalisierung hat nicht nur Märkte und Technologien vernetzt, sondern auch humanitäre Krisen, und Pushbacks sind ein beunruhigendes Symptom dieser Entwicklung.

Praktiken in Europa und darüber hinaus

Innerhalb Europas sind Pushbacks besonders an den Außengrenzen der EU zu beobachten, etwa an den Grenzen Griechenlands, Kroatiens und Polens. Berichte dokumentieren, dass Grenzschutzbeamte Migranten mit Gewalt zurückdrängen, Boote manövrierunfähig machen und Menschen in Rettungsflöße aussetzen, um ihre Rückkehr zu erzwingen. Im Jahr 2021 dokumentierte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einen Fall, in dem ein türkischer Journalist ohne Asylverfahren nach 24 Stunden aus Bulgarien in sein Herkunftsland abgeschoben wurde – eine klare Verletzung von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Doch auch außerhalb Europas sind Pushbacks an der Tagesordnung. Australien verfolgt seit Jahren eine harte Linie gegen Bootsflüchtlinge, indem es sie systematisch auf abgelegene Inseln oder in andere Staaten abschiebt. In den USA wurden unter der Trump-Regierung Migranten an der Südgrenze mit der Begründung der öffentlichen Gesundheitsvorsorge abgewiesen. Diese Praktiken machen deutlich, dass Pushbacks keine europäische Erfindung sind – sie sind ein globales Phänomen, das universelle Menschenrechte infrage stellt.

Menschenrechtliche Implikationen

In der Theorie haben alle Flüchtlinge das Recht auf ein Asylverfahren. Doch Pushbacks umgehen dieses Recht systematisch, oft unter Missachtung des Non-Refoulement-Prinzips. Die Menschenrechte sind per Definition universell, doch die Realität an den Grenzen zeichnet ein anderes Bild: Flüchtlinge werden nicht nur aufgehalten, sondern körperlich misshandelt, mit Waffen bedroht oder in lebensgefährliche Situationen gebracht. Wenn EU-Grenzschutzkräfte Berichten zufolge Boote zurückziehen oder beschädigen, ist dies keineswegs nur eine restriktive Migrationspolitik – es ist eine direkte Gefährdung von Menschenleben.

Die rechtlichen Konsequenzen von Pushbacks sind gravierend. Gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention ist die Abschiebung in ein Land, in dem Folter oder unmenschliche Behandlung droht, verboten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mehrmals geurteilt, dass kollektive Ausweisungen ohne individuelle Prüfung illegal sind. Doch trotz solcher Urteile bleiben Pushbacks eine gängige Praxis. Dies zeigt, wie zunehmend Regierungen internationale Verpflichtungen ignorieren, sobald Migration als politisches Problem statt als humanitäre Herausforderung betrachtet wird.

Über die rechtlichen Fragen hinaus werfen Pushbacks eine grundlegende ethische Problematik auf: Wenn Menschen in ihrer existenziellen Not auf brutale Weise zurückgewiesen werden, was sagt dies über unsere Gesellschaft aus? Europa, das sich als Bastion der Menschenrechte versteht, steht vor einem moralischen Dilemma. Die Zahl der dokumentierten Fälle steigt stetig – allein bis Mitte 2023 dokumentierte das Border Violence Monitoring Project über 25.000 Fälle von Gewalt an den EU-Grenzen. In einer Welt, die zunehmend vernetzt ist, sollte Ihr Engagement für Gerechtigkeit nicht an einer nationalen Grenze enden.

Rechtlicher Rahmen und Herausforderungen

Sie befinden sich in einer Welt, in der die Prinzipien des humanitären Völkerrechts oft auf die Probe gestellt werden. Die Praxis des Pushbacks, also des Zurückdrängens von Migranten und Geflüchteten unmittelbar nach dem Grenzübertritt, steht nicht nur im Spannungsfeld nationaler Souveränität, sondern auch internationaler Verpflichtungen. Während Staaten das Recht haben, ihre Grenzen zu kontrollieren, setzt das Völkerrecht klare Grenzen für Zurückweisungen, insbesondere wenn Geflüchtete in ihrem Herkunftsland Verfolgung oder unmenschliche Behandlung fürchten müssen.

Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sind entscheidende Rechtsgrundlagen, die vor kollektiven Zurückweisungen schützen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat immer wieder betont, dass auch Kettenabschiebungen unzulässig sind, wenn dadurch eine Rückführung in ein Land droht, in dem Folter oder andere Menschenrechtsverletzungen auf Sie warten könnten. Dennoch gibt es Länder, deren Grenzschutzpraktiken umstritten sind und die regelmäßig von Menschenrechtsorganisationen kritisiert werden.

Non-Refoulement und internationales Recht

Das Prinzip des Non-Refoulement, wie es in Artikel 33 der GFK verankert ist, garantiert Ihnen, dass Sie nicht in ein Land abgeschoben werden dürfen, in dem Ihnen Verfolgung droht. Dies ist ein fundamentaler Pfeiler des Flüchtlingsschutzes und stellt sicher, dass niemand gegen seinen Willen der Gefahr von Gewalt oder unmenschlicher Behandlung ausgesetzt wird. Darüber hinaus schützt die EMRK nicht nur vor Folter, sondern auch vor erniedrigender Behandlung oder Strafe. Das bedeutet, dass ein Pushback nicht allein durch das Fehlen politischer Verfolgung gerechtfertigt werden kann, wenn Ihnen im Zielland andere Formen schwerwiegender Misshandlung drohen.

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Es gibt jedoch Ausnahmen: Laut der GFK können Sie Ihr Recht auf Schutz verlieren, wenn Sie eine ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit eines Landes darstellen oder einschlägig straffällig geworden sind. Hier bewegt sich der rechtliche Rahmen oft in einer Grauzone, insbesondere wenn Staaten Pushbacks mit Sicherheitsbedenken rechtfertigen. Doch auch in diesen Fällen sind individuelle Prüfungen erforderlich, und kollektive Zurückweisungen bleiben illegal. Als Flüchtling müssen Ihnen faire Verfahren und die Möglichkeit auf Asyl gewährt werden, bevor über Ihre Rückführung entschieden wird.

Europäische Gerichtsentscheidungen

Die Entscheidungen des EGMR haben wiederholt gezeigt, dass Pushbacks nicht nur ethische, sondern auch gravierende rechtliche Probleme aufwerfen. So urteilte der Gerichtshof etwa 2021 zugunsten eines türkischen Journalisten, der ohne Prüfung seines Asylantrags nach 24 Stunden aus Bulgarien in die Türkei abgeschoben wurde. Ihm wurden 15.000 Euro Schadenersatz zugesprochen – ein klares Signal, dass willkürliche Zurückweisungen eine Verletzung grundsätzlicher Menschenrechte darstellen können. Der EGMR hat mehrfach betont, dass Grenzschutz nicht auf Kosten fundamentaler Rechte wie dem Asylrecht geschehen darf.

Besonders problematisch sind Pushbacks, bei denen Menschen ohne faire Anhörung in ihre Herkunftsländer oder Drittstaaten abgeschoben werden. Erschreckende Berichte belegen, dass Flüchtlinge an den EU-Außengrenzen oft ohne jegliche Prüfung in Staaten zurückgebracht werden, in denen ihnen Misshandlung droht. Die Misshandlungen sind häufig dokumentiert – von zerstörten Handys, um Beweise zu vernichten, bis hin zu Gewalt durch maskierte Sicherheitskräfte. Dennoch setzt sich der EGMR konsequent dafür ein, dass international etablierte Menschenrechtsnormen eingehalten werden – auch, wenn Staaten in der Praxis wiederholt dagegen verstoßen.

Fallstudien und Berichte

Wenn Sie sich mit dem Phänomen der Pushbacks befassen, stoßen Sie unweigerlich auf alarmierende Berichte über systematische Menschenrechtsverletzungen an den Außengrenzen der Europäischen Union. Pushbacks werden oft unter Anwendung massiver Gewalt durchgesetzt, die nicht nur gegen moralische Grundsätze verstößt, sondern auch gegen geltendes Völkerrecht. In den letzten Jahren haben verschiedene unabhängige Organisationen und Medien detaillierte Berichte veröffentlicht, die die Brutalität dieser Praxis dokumentieren. Besonders betroffen sind die Grenzregionen von Griechenland, Kroatien und Polen, aber auch Bulgarien und Zypern.

Die dokumentierten Berichte verdeutlichen, dass es sich nicht um einzelne Vorfälle handelt, sondern um systematische und koordinierte Praktiken. Verschiedene Fälle zeigen eine breite Palette an Methoden, mit denen Flüchtlinge daran gehindert werden, Schutz zu suchen – sei es durch gewaltsame Abschiebung, Bedrohung mit Waffen oder gar das absichtliche Manövrierunfähig-Machen von Booten. Hier sind einige der detailliert belegten Fälle:

  • Griechenland (2020–2023): Mehrfach wurde die griechische Küstenwache dabei dokumentiert, wie sie Boote mit Geflüchteten mit Seilen zurückzog und deren Außenbordmotoren zerstörte, um sie an der Landung zu hindern. Zwischen März 2020 und April 2021 wurden 132 Boote illegal in türkische Gewässer zurückgeschoben.
  • Kroatien (2021): Videos zeigen kroatische Grenzpolizisten, die Flüchtlinge physisch misshandeln und brutal zurück in bosnisches Gebiet drängen. NGOs berichteten über regelmäßige Schläge und die Zerstörung persönlicher Gegenstände.
  • Polen (2021–2022): Während der Migrationskrise an der belarussisch-polnischen Grenze führten polnische Grenzbeamte Schutzsuchende über die Grenze zurück und verweigerten systematisch Asylanträge.
  • Bulgarien (2022–2023): Die bulgarische Grenzpolizei wurde mehrfach bei illegalen Zurückweisungen gefilmt. Frontex‘ Grundrechtsbeauftragter äußerte wiederholt Bedenken gegenüber diesen Praktiken.
  • Zypern und Libanon (2020): Nach wirtschaftlichen Krisen suchten zahlreiche Libanesen Zuflucht in der EU. Zypern versuchte trotz zwischenstaatlicher Vereinbarungen, sie illegal zurückzuschieben, was von der EU untersagt wurde.

Dokumentierte Vorfälle an den Grenzen

Sie müssen sich bewusst machen, dass die dokumentierten Vorfälle nicht nur von Menschenrechtsorganisationen, sondern auch von renommierten Medienhäusern weltweit festgehalten wurden. Besonders brisant war ein im Juni 2022 enthüllter Bericht, der belegte, dass Griechenland Flüchtlinge nutzt, um illegale Pushbacks selbst durchzuführen. Solche Enthüllungen zeigen, wie weit diese Praktiken gehen und wie gezielt sie verschleiert werden.

Hinzu kommt eine drastische Zunahme von Vorfällen, bei denen Grenzschutzbeamte gezielt Handys von Migranten zerstören, um Beweise für Rechtsbrüche zu vernichten. Ein Bericht des Border Violence Monitoring Projects sammelt bis Mitte 2023 bereits über 25.000 dokumentierte Fälle von Gewalt an den EU-Außengrenzen. Besonders bedrückend ist, dass die meisten dieser Menschen kein faires Anhörungsverfahren erhalten, sondern unter Androhung von Gewalt sofort zurückgedrängt werden.

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Beweise und Konsequenzen

Die Beweislast in diesen Fällen ist erdrückend. Aufnahmen zeigen maskierte Sicherheitskräfte in zivil, die Flüchtlinge über Grenzen zurückschleppen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat bereits mehrere Staaten für diese Praktiken verurteilt. So wurde 2021 Bulgarien wegen eines illegalen Pushbacks eines Journalisten dazu verpflichtet, 15.000 Euro Schadenersatz zu zahlen.

Als europäischer Bürger müssen Sie sich fragen, wie lange solche völkerrechtswidrigen Praktiken noch toleriert werden können. Während europäische Institutionen von Rechtsstaatlichkeit sprechen, zeigen diese Fälle, dass grundlegende Menschenrechte systematisch verletzt werden. Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet explizit Massenausweisungen, doch Pushbacks stellen genau diese dar. Ohne internationalen Druck und rechtliche Aufarbeitung könnten sich diese Praktiken in Zukunft weiter etablieren.

Die Rolle von Institutionen und Aktivismus

Sie befinden sich in einer Welt, in der Grenzen nicht nur physische Barrieren darstellen, sondern auch moralische und rechtliche Herausforderungen mit sich bringen. Pushbacks sind ein kontroverses Thema, das weltweit unterschiedliche Reaktionen hervorruft – von strikter Befürwortung zur Grenzsicherung bis hin zu vehementer Ablehnung durch Menschenrechtsorganisationen. Während einige Institutionen, wie die europäische Grenzschutzagentur Frontex, sich auf Sicherheit und Migrationskontrolle konzentrieren, kämpfen Aktivisten und NGOs für die Rechte der Schutzsuchenden und dokumentieren Menschenrechtsverletzungen.

Die Auseinandersetzung mit Pushbacks erfordert eine ausgewogene Betrachtung sowohl der rechtlichen Rahmenbedingungen als auch der humanitären Folgen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mehrere Urteile gefällt, die zeigen, dass kollektive Zurückweisungen oft geltendem Recht widersprechen. Zugleich nehmen Organisationen wie das Border Violence Monitoring Project eine Schlüsselrolle ein, indem sie dokumentieren, wie Flüchtende an den EU-Außengrenzen misshandelt werden. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass nicht allein die Politik über die Einhaltung von Menschenrechten entscheidet, sondern dass auch zivilgesellschaftliches Engagement eine bedeutende Rolle spielt.

Frontex und Grenzkontrollpolitik

Frontex wurde gegründet, um die Außengrenzen Europas zu sichern, doch immer wieder gerät die Agentur wegen ihrer Rolle bei illegalen Pushbacks in die Kritik. Berichte zeigen, dass die europäische Grenzschutzagentur in mehreren Fällen an Zurückweisungen beteiligt war oder diese zumindest nicht verhindert hat. Von März 2020 bis April 2021 soll die griechische Küstenwache während Frontex-Einsätzen mindestens 132 Flüchtlingsboote in türkische Gewässer zurückgebracht haben. Dies wirft die Frage auf, inwieweit eine europäische Behörde mit menschenrechtlichen Verpflichtungen im Einklang steht, wenn sie an solchen Operationen beteiligt ist.

Die 2021 eingeleiteten Ermittlungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) gegen Frontex wegen Fehlverhaltens und Pushbacks bestätigen die Vorwürfe, die Aktivisten und Journalisten seit Jahren dokumentieren. Trotz dieser Enthüllungen bleibt die Agentur ein zentraler Akteur der EU-Grenzpolitik, der sowohl Sicherheit als auch Menschenrechte in Einklang bringen soll. Doch immer wieder zeigt sich, dass die Realität an den Außengrenzen oft andere Prioritäten setzt.

Aktivismus und Untersuchungen

Während Frontex und nationale Grenzbehörden die Außengrenzen Europas mit aller Macht kontrollieren, setzen sich investigative Journalistinnen, NGOs und Aktivisten für Transparenz und Menschenrechte ein. Projekte wie das Border Violence Monitoring Project haben über 25.000 Fälle dokumentierter Gewalt gegen Flüchtlinge gesammelt. Dank Videoaufnahmen und Augenzeugenberichten wird offengelegt, wie brutal Pushbacks umgesetzt werden – oft unter Einsatz von Gewalt, Einschüchterung und technologischer Überwachung.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mehrfach Pushbacks als Verstoß gegen grundlegende Menschenrechte gewertet. Besonders drastisch war das Urteil im Jahr 2021 gegen Bulgarien, als ein türkischer Journalist innerhalb von 24 Stunden ohne Verfahren zurück in die Türkei abgeschoben wurde. Solche Fälle verdeutlichen, dass es nicht allein um die physische Zurückweisung geht, sondern um das systematische Verweigern des individuellen Rechts auf Asyl.

Menschenrechtsgruppen, investigative Journalistinnen und Whistleblower spielen eine entscheidende Rolle bei der Überwachung der EU-Grenzpolitik. Ihre Berichte rücken das Leiden der Flüchtenden in den Fokus der Öffentlichkeit. Sie sind es, die das Bewusstsein für die moralischen und rechtlichen Konsequenzen von Pushbacks schärfen und Regierungen damit unter Druck setzen, rechtsstaatliche Prinzipien einzuhalten.

Quellen:

  1. PRO ASYL: „Mehr zu Pushbacks“
    https://www.proasyl.de/thema/es-ist-kalt-an-europas-grenzen/mehr-zu-pushbacks/
  2. Universität Graz: „Diplomarbeit: Völkerrechtliche Aspekte von Push-Backs“
    https://unipub.uni-graz.at/obvugrhs/download/pdf/8543685
  3. CorrelAid: „Pushback Report 2020“
    https://www.correlaid.org/assets/0620a79e-e97d-45d8-aa16-a7b5867f40c3.pdf
  4. Borderline Europe: „Pushback Report 2021“
    https://www.borderline-europe.de/sites/default/files/background/Pushback%20Report%202021%20German.pdf
  5. European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR): „Pushbacks“
    https://www.ecchr.eu/thema/push-backs/
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